Schiedsamt

Was ist ein Schiedsamt:

Die Schiedsperson ist kein Richter; sie spricht kein Urteil. Sie hat die Aufgabe, den Streit, der ihr vorgetragen wird, friedlich und einvernehmlich, kraft- und kostensparend zu schlichten; d.h. die streitenden Parteien dazu zu bewegen, einen Vergleich zu schließen. "Schlichten statt Richten" ist das Motto.
 

Schiedsamtsbezirke:

Für jede Gemeinde ist eine Schiedsfrau bzw. Schiedsmann zu bestellen. Die amtsangehörigen Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Nahe, Oering, Seth und Sülfeld bilden einen gemeinsamen Schiedsamtsbezirk (Bezirk 26) und stellen somit einen gemeinsamen Schiedsmann bzw. Schiedsfrau, sowie eine Stellvertretung, die jeweils für die Dauer von 5 Jahren vom Amtsausschuss gewählt werden. Die Gemeinde Tangstedt bildet einen eigenen Schiedsamtbezirk.
 

Wann ist das Schiedssamt zuständig:

Schlichtungsverfahren finden statt in


 

Wann muss eine Schlichtung versucht werden:

In manchen Fällen ist zur Entlastung der Amtsgerichte eine Erhebung einer Klage erst dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Diese Fälle sind (gemäß Landesschlichtungsgesetz für S.-H.):


Verfahren nach der Schiedsordnung:

 

Verschwiegenheitspflicht:

Schiedsfrauen und Schiedsmänner haben, auch nach Beendigung ihrer Amtszeit, über ihre Verhandlungen und die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Verhältnisse der Parteien Verschwiegenheit zu wahren. Schiedsfrauen bzw. Schiedsmänner dürfen als Zeugin oder Zeuge nur nach Zustimmung der Streit-Parteien und nach Genehmigung des zuständigen Amtsgerichtes aussagen.
 

Rechtliche Grundlagen:

 

Für die amtsangehörigen Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Nahe, Oering, Seth und Sülfeld ist

 

Herr

Jürgen Röttjer als Schiedsmann

tel. 04537-7348 erreichbar.